Recht extrem! Haben wir eine wehrhafte Demokratie?
Am 16.05.2024 ist die Bürgerrecht.Akademie zusammen mit der Stiftung Forum Recht und der Stiftung Friedliche Revolution (Revolutionale) der Frage nachgegangen, inwiefern unsere Demokratie wehrhaft ist. Wehrhaft heißt, dass die Demokratie über rechtliche und andere Mittel verfügt, die sicherstellen, dass sie nicht von einer demokratiefeindlichen Partei abgeschafft werden kann. Ausgangspunkt war die Debatte um ein Parteiverbot der AfD, das spätestens seit der Veröffentlichung der Correctiv-Recherche im Januar diesen Jahres geführt wird.
Das Parteienverbot im Grundgesetz
Ein Mittel einer wehrhaften Demokratie ist ein Verbot von demokratiefeindlichen Parteien auf Grundlage des Grundgesetz Artikels 21,2:
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Unter freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) fallen die drei Säulen Menschenwürde, Demokratie (Wahlen) und Rechtsstaatsprinzip (Staat hält sich an Recht und Gesetz).
Das Podium
Um Mittel zum Schutz unserer Demokratie zu diskutieren, haben wir eine wissenschaftliche, zivilgesellschaftliche und juristische Stimme auf unser Podium in der Volkshochschule eingeladen:
- Dr. Phil. Johannes Kiess - Else Frenkel-Brunswik Instituts, das demokratiefeindliche Einstellungen in Sachsen erforscht und über antidemokratische Themen und Bewegungen informiert.
- Steven Hummel – Chronik.LE Dokumentationsprojekt, das neonazistische, rassistische und diskriminierende Aktivitäten in und um Leipzig erfasst.
- Marie Müller-Elmau - Thüringen-Projekt, das am Beispiel Thüringen erforscht, inwiefern autoritär-populistische Parteien in der Regierung die Demokratie mit verfassungsrechtlichen Mitteln abschaffen können.
Für ein Parteiverbot hat sich niemand ausgesprochen, da es nicht das erste Mittel einer Demokratie sein sollte und es vor den Landtagswahlen nicht durchgesetzt werden kann. Aber dafür, dass es gesellschaftlich und politisch diskutiert und anschließend vom Bundesverfassungsgericht geprüft wird. Entscheidend bei der Prüfung ist die politische Relevanz der Partei und die Infragestellung der FDGO.
Ein ziviler Verfassungsschutz
Wehrhaft ist unsere Demokratie nicht direkt durch rechtstaatliche Mittel – da waren sich alle einig-, sondern durch die Zivilgesellschaft. Es braucht eine wachsame Zivilgesellschaft oder einen „zivilen Verfassungsschutz“ - wie es im Thüringen Projekt formuliert wird. Weil – so Müller-Elmau – „es keine wasserdichte Verfassung gibt, die uns schützen kann, aber wir können sie schützen.“
Mehr Informationen zur Debatte um das Parteiverbot finden Sie u.a. hier.